
Der Personalrat entspricht in etwa einem Betriebsrat. Er nimmt die Interessen der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst und der Beamten wahr. Dem Personalrat stehen Mitspracherechte bei: Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Neueinstellungen, Beförderungen usw. zu. In Dien...
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Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Rechtsgrundlage für die Existenz und die Rechte ergeben sich aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen. Diese enthalten auch qualitativ unterschiedliche Regelungen. In der einstufigen Kommunalver...
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Personalrat, Personalvertretung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Personalrat wird im öffentlichen Dienst die gewählte Interessensvertretung der Angestellten bezeichnet. Der Rechte und Pflichten des Personalrats werden in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen der Länder bzw. des Bundes geregelt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/personalrat.php

Arbeitsrechtliche Vertretung der drei beruflichen Gruppen
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https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/525ea2ae-b9e
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