ist die vorläufige Festnahme eines Menschen zur vorläufigen Sicherung einer gefährdeten Vollstreckung in das Vermögen. Der P. als ein Fall des Arrestes entwickelt sich aus dem Handhaftverfahren. Er wird seit dem Hochmittelalter sichtbar. In der Gegenwart ist der P. statthaft, wenn der Gläubiger glaubhaft macht, dass die Zwangsvollstreckung in ... Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html