
perhorreszieren , bildungssprachlich für: mit Abscheu zurückweisen, ablehnen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Perhorreszieren (lat.), mit Schauder, d. h. ganz entschieden, etwas zurückweisen, ablehnen; besonders im Rechtswesen eine gewisse Person als Richter sich verbitten, weil man ihr nicht die erforderliche Unbefangenheit zutraut. Dies ist sowohl im Zivil- als im Strafprozeß zulässig (vgl. Richter, Schwurgericht, Schöffen). Die dem frühern Prozeßr...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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