
Unter einer peremptorischen bzw. dauerhaften Einrede (peremptio (lat.) = Vernichtung) versteht man in der Rechtswissenschaft eine Einwendung gegen einen Anspruch, die dazu führt, dass der Anspruch dauerhaft nicht durchsetzbar ist. Die bekannteste peremptorische Einrede ist die Einrede der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB), aber auch die Einrede aus...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Peremptorische_Einrede
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