
Pensionierung. Die Bestimmungen des Reichsbeamtengesetzes vom 18. Mai 1907 (RGBl. S. 245) über die Pensionierung in den mit gewissen Maßgaben auch auf diejenigen Kolonialbeamten (s.d.) Anwendung, die aus dem Reichs- oder heimischen Staatsdienst in den Kolonialdienst Übernommen sind (Altbeamte). Da...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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