[Römer] - Ein Patron (von lateinisch pater, Vater) ist im antiken römischen Recht ein Herr, der in einem gegenseitigen Treue-Verhältnis zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen, der Klientel, steht und sie als Schutzherr vor Gericht und an anderen Stellen vertritt. Den Überblick über die oft zahlreichen Klientelbe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Patronat_(Römer)

ist die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Schutzherrn einer meist auf dessen Grund und Boden gebauten mittelalterlich-frühneuzeitlichen Kirche in bezug auf diese. Das P. entsteht im 12.- 13. Jh. aus der Ablehnung des Laieneigentums an Kirchen in der kirchlichen Reformbewegung des 11. Jh.s. Seitdem ist die Fürsorge für die Kirche entscheide...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Patronat, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Patronatus, in der letzten Bedeutung des Wertes Patron, das Recht, die Stellen an den Kirchen und Schulen zu besetzen, das Lehensrecht über geistliche Stellen; das Patronat: Recht, die Collatur, und mit Deutschen Ausdrücken, der Kir...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_328

Patronat das, antikes Rom: ursprünglich das Verhältnis des Grundherrn zu seinen Hintersassen, später das des Freilassers zum Freigelassenen, des Anwalts zum Klienten, des einflussreichen Römers (z. B. Senator, ehemaliger Magistrat) zu Provinzen und Gemeinden, deren Interessen er politisch und gerich...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Patronat das, katholische Kirche: das schützende Verhältnis eines Heiligen zu der Person oder dem Sachbereich, für die man ihn als Patron anruft. (Schutzheiliger)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Patronat das, kirchliche Rechtsgeschichte: (Patronatsrecht), Rechtsbeziehung zwischen katholischer oder evangelischer Kirche und dem Stifter einer Kirche oder eines Benefiziums beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger (Kirchenpatron). Dessen Recht, Vorschläge für die Besetzung eines kirchlichen Amtes...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Recht des Stifters oder (Kirchen-)Eigentümers zur Besetzung einer Stelle
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Mit Patronat oder Kirchenpatronat bezeichnet man im Kirchenrecht, das Rechtsverhältnis zwischen einem Kirchenstifter und der gestifteten Kirche. Hauptrecht aus dem Patronat ist das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Pfarrstelle (= Präsentationsrecht), Hauptpflicht die Übernahme der Kirchenbaulast. Weitere Rechte sind das Recht auf einen Kirc...
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https://www.lexexakt.de/glossar/patronat.php

Patronat (lat., = Schutzherrschaft; v. lat. patronus = Schutzherr) Im Sprachgebrauch der kath. Kirche versteht man unter Patronat die Rechtsstellung einer Stifterpersönlichkeit (des Patrons) oder seines Rechtsnachfolgers gegenüber einer auf ihn zurückgehenden religiösen Einrichtung (Kirche, Kloster)...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Patronat (lat.), die Würde, das Amt und Recht eines Schutzherrn (s. Patron).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Inbegriff von Rechten (besonders Stellenbesetzung) und Pflichten (besonders Baulast); ursprünglich von der Kirche Stiftern und ihren Rechtsnachfolgern im Grundeigentum zugestanden. Das Patronat wird allmählich aufgehoben.
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https://www.wissen.de//lexikon/patronat
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