Partialerneuerung Bedeutung

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Partialerneuerung

Partialerneuerung Logo #42295Partialerneuerung , im konstitutionellen Verfassungswesen die Einrichtung, wonach nicht sämtliche Abgeordnete für die Kammer nach Ablauf der Wahlperiode neu gewählt werden, sondern vielmehr nur ein Teil der Abgeordneten ausscheidet, um durch die Neuwahl ergänzt zu werden; im Königreich Sachsen jedesmal ein Drittel, in Baden, Braunschweig, Hess...
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