
Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in {§|489|hgb|juris} HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerbe durch die Seefahrt verwendet, so besteht eine Reederei. (2) Der Fall...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Partenreederei

ist diejenige Reederei, bei der das einzelne Schiff im anteiligen Eigentum mehrerer Reeder steht. Die P. wird im römischen Recht als (lat. [F.]) societas angesehen. Sie ist im Mittelalter allgemein verbreitet. Das Consolat (N.) del Mar (Barcelona 1348) regelt sie sehr ausführlich. Besonders zum Ende des 19. Jh.s wird die P. überwiegend als Innen...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Pạrtenreederei, Seehandelsrecht: Part.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

eine Gesellschaftsform des Seerechts (§§ 489 ff. HGB), bei der mehrere Reeder mit festen Anteilen (Parten) am Eigentum an einem Schiff beteiligt sind.
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https://www.wissen.de//lexikon/partenreederei
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