
Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden durch eine steuerliche Ermäßigung und durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens 767 € (Ledige)/ 1.534 € (Verheiratete). D...
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