
Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Kläger oder Beklagter zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die rechtsfähig sind ({§|50|zpo|juris} ZPO). Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es aber an der Prozess...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Parteifähigkeit

Parteifähigkeit ist die Fähigkeit, in einem Rechtsstreit Partei zu sein. Die Parteifähigkeit ist Prozessvoraussetzung und muss mindestens zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorliegen. Parteifähig sind auf Grund der Rechtsfähigkeit: alle natü...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Parteifähigkeit, die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei zu sein. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, also alle natürlichen und juristischen Personen, ferner die OHG, die KG, die Partnerschaftsgesellschaft, der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft sowie politische Partei. Der nicht rec...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Siehe unter Partei/Parteifähigkeit.
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https://www.lexexakt.de/glossar/parteifaehigkeit.php

die Fähigkeit, in einem Rechtsstreit Partei zu sein, d. h. den Prozess als Kläger oder Beklagter im eigenen Namen zu führen.
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https://www.wissen.de//lexikon/parteifaehigkeit
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