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Parteifähigkeit

Parteifähigkeit Logo #42000 Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Kläger oder Beklagter zu sein. Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die rechtsfähig sind ({§|50|zpo|juris} ZPO). Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es aber an der Prozess...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Parteifähigkeit

Parteifähigkeit

Parteifähigkeit Logo #42072Parteifähigkeit ist die Fähigkeit, in einem Rechtsstreit Partei zu sein. Die Parteifähigkeit ist Prozessvoraussetzung und muss mindestens zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorliegen. Parteifähig sind auf Grund der Rechtsfähigkeit: alle natü...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Parteifähigkeit

Parteifähigkeit Logo #42134Parteifähigkeit, die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei zu sein. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, also alle natürlichen und juristischen Personen, ferner die OHG, die KG, die Partnerschaftsgesellschaft, der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft sowie politische Partei. Der nicht rec...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Parteifähigkeit

Parteifähigkeit Logo #42834Siehe unter Partei/Parteifähigkeit.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/parteifaehigkeit.php

Parteifähigkeit

Parteifähigkeit Logo #42871die Fähigkeit, in einem Rechtsstreit Partei zu sein, d. h. den Prozess als Kläger oder Beklagter im eigenen Namen zu führen.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/parteifaehigkeit
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