
Von Parteibeitritt spricht man im Zivilprozessrecht, wenn neben eine bisherigen Partei eine weitere Partei als Streitgenosse in den Prozess eintritt (Thomas/Putzo, ZPO Vorbem § 50 Rn. 12). Umstritten ist ob der Parteibeitritt bei Vorliegen der Voraussetzungen über eine einfache Klageerhebung vollzogen werden kann (h.M.), oder ob zusätzlich eine ...
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