[Begriffsklärung] - Partei (von {laS|pars}, partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Rolle‘, insbesondere partes ‚Partei‘) steht für Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Partei_(Begriffsklärung)
[Recht] - In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten. Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten. Jedoch gibt es in etlichen besonderen Verfahrensarten auch abweichende Bezeichnungen. U...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Partei_(Recht)

ist im Verfassungsrecht eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Parlament teilnehmen wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

P. bezeichnet eine auf Dauer angelegte Organisation politisch gleichgesinnter Menschen. P. verfolgen bestimmte wirtschaftliche, gesellschaftliche etc. Vorstellungen, die (i.d.R.) in P.-Programmen festgeschrieben sind, sowie das Ziel, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Politische P. existierten bereits in der Antike, die P. im heutigen Sinne je...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Der Alleinspieler bildet eine Partei, alle anderen Spieler (auch der sitzende Kartengeber) bilden eine andere, die sogenannte Gegenpartei.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40140

(Von lat. pars = Teil, Abteilung), im allgemeinsten Begriffsverständnis eine Gruppe gleichgesinnter Bürger, die sich die Durchsetzung gemeinsamer polit. Vorstellungen zum Ziel gesetzt haben. 1. Diese Minimaldefinition beruht auf zwei eng miteinander verknüpften Pr&a...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42069

Partei die, Recht: im materiellen Recht die jeweiligen Partner eines Vertrages (Vertragspartei); im Verfahrensrecht die Person, die vor Gericht für sich Rechtsschutz verlangt (z. B. Kläger) oder gegen die der Rechtsschutz begehrt wird (z. B. Beklagter).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsame politische Anschauungen und Interessen haben. Sie müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen.
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https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Jugend/Lexikon/i

Die Partei (lat. 'pars' = 'Teil') ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen. Sie haben das Ziel, durch die Besetzung von politischen Ämtern und durch öffentliche Meinungsäußerung Einfluss auf Entscheidungen im Staat oder im Gemeinwesen zu erlangen.
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https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon

Mit Partei oder Prozesspartei werden die zwei Seiten (Kläger und Beklagter) im Zivilprozess bezeichnet. Gemäß des in der ZPO geltenden formellen Parteibegriffs ist Partei, wer Rechtsschutz begehrt und gegen wen dieser Rechtsschutz begehrt wird (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 223). Auf die Frage wer aktiv- und passivlegitimiert ist kommt es hierbei...
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https://www.lexexakt.de/glossar/partei.php

Zusammenschluss von Personen gleicher Weltanschauung. Im Nationalrat und im Bundesrat sind derzeit jeweilsfünf Parteien vertreten, andere, wie das Liberale Forum (im Nationalrat von 1993-1999) oder die KPÖ (im Nationalrat 1945-1959, im Bundesrat 1949-1954) agieren außerhalb des parlamentarischen Rahmens.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/P.shtml

Partei (v. lat. pars, "Teil"), im Rechtsleben Bezeichnung für denjenigen, welcher als streitender Teil, sei es in der Parteirolle des Klägers oder des Beklagten, vor Gericht auftritt; dann im öffentlichen und namentlich im politischen Leben die zur gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten Zwecks bestehende Vereinigung. Für die Parteive...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Faction
1). Partei
2). Rotte
3). Schar
4). Bande
5). Partei (eig.
Abteilung, von lat.
pars) bezeichnet eine Anzahl Gleichgesinnter, die sich vereinigt haben, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, im Gegensatz zu andern gleichfalls vereinigten Gleichgesinnten...
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https://www.textlog.de/38848.html

allgemein ein Zusammenschluss von Menschen gleicher oder ähnlicher politischer, sozialer, wirtschaftlicher und weltanschaulicher Willensrichtung, um sich im staatlichen Leben Einfluss zu verschaffen. In diesem Sinn gab es Parteien als mehr oder minder lose Gruppenbildungen schon in den Stadtstaaten des Altertums und im republikanischen Rom sowie i...
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https://www.wissen.de//lexikon/partei
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