
Parkkosten entstehen bei Abstellen des KFZ auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz bzw. in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus und werden steuerrechtlich zu den Reisenebenkosten gezählt. Die Parkkosten, welche bei einer Dienst- oder Geschäftsreise entstehen, können daher, wie alle anderen Reisekosten auch, steuerlich angesetzt werden. Freiberu...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Parkkosten entstehen bei Abstellen des KFZ auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz bzw. in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus und werden steuerrechtlich zu den Reisenebenkosten gezählt. Die Parkkosten, welche bei einer Dienst- oder Geschäftsreise entstehen, können daher, wie alle anderen Reisekosten auch, steuerlich angesetzt werden. Freiberu...
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