[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pachtgut, des -es, plur. die -güter, ein Gut, welches man gepachtet hat, welches man pachtweise besitzt; zum Unterschiede von einem Gute, welches man eigenthümlich besitzet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_16