
Die Preisangabenverordnung (PAnGV) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de: Preisangabenverordnung (PAnGV)
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40004

Die Preisangabeverordnung ' kurz PangV ' legt genau fest, welche Kreditnebenkosten Kreditinstitute im Rahmen des Effektivzinssatzes ausweisen müssen. Die Angabe des Effektivzinssatzes ist dabei gesetzliche Pflicht. Allerdings enthält dieser längst nicht alle Kreditnebenkos...
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen

PAngV ist die Abkürzung für Preisangabenverordnung.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/pangv.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.