
Börsentermingeschäft, das von der Clearinginstitution der Börse beanstandet wurde und worüber keine Einigung bei den beteiligten Clearing-Mitgliedern zu erzielen ist. Zur Beilegung solcher Differenzen wird üblicherweise ein Börsenkomitee angerufen.
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Nullhandel Bei einem Nullhandel bestehen am Ende des Handelstages unvereinbare Differenzen zweier Clearingmitglieder bezüglich Quantität, Preis und/oder ob der Handel ein Verkauf oder Kauf war. Sollte es den Clearingmitgliedern unmöglich sein, ihre Differenzen beizulegen, wird ein Börsenkommittee zur schnellstmöglichen Rege...
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