
Obrogation ist ein Begriff des kanonischen Rechts. Er bezeichnet die teilweise Aufhebung oder Abänderung einer Rechtsnorm oder eines Erlasses durch eine neuere Norm. Der CIC regelt hier in Can. 53: Wenn Dekrete einander widersprechen hat das besondere Dekret in den Dingen, die in besonderer Weise ausgedrückt werden, Vorrang vor den allgemeinen; ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Obrogation

Obrogation (lat.), Vorschlag zur Aufhebung oder Abänderung eines Gesetzes.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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