
Der Begriff Organschaft stammt aus dem Steuerrecht und bezeichnet dort eine rechtlich selbständige Gruppe von Personen, die gemeinsam besteuert werden. Dadurch erscheinen letztendlich beide Personen als ein einheitlicher Steuerpflchtiger. Der Begriff 'Gruppenbesteuerung' ist ebenso gebräuchlich für diese Variante.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42340
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