
Formales Entscheidungskriterium. Verlangt, dass sich ein Bankentscheidungsträger in der Lage sieht, Handlungsalternativen miteinander zu vergleichen, d.h. es existiert auf der Menge möglicher Ergebnisse und auch auf der Menge möglicher Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Ergebnissen eine vollständige, zumindest schwach transitive Präferenzor.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ordinalprinzip/ordinalprinzip.htm
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