
Opferschutz, im engeren Sinn der Schutz von Opfern (Verletzter) einer Straftat im Ermittlungs- und Strafverfahren, im weiteren Sinn alle Maßnahmen zur Verhütung potenzieller Opferwerdung (z. B. kriminalpolizeiliche Beratung zur Sicherung von Wohn- und Geschäftsräumen).
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