Oberlandesgericht, Zivilsachen Bedeutung

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Oberlandesgericht, Zivilsachen

Oberlandesgericht, Zivilsachen Logo #42834Das Oberlandesgericht (OLG) hat keine erstinstanzlichen Zuständigkeiten. In der zweiten Instanz ist das OLG gemäß § 119 BGB u.a. zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtsgerichts in Familiensachen und Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts. Besetzung Die Senate am OLG sind mit einem Vorsi...
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