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Nutzungspfand

Nutzungspfand Logo #42000 Das Nutzungspfand ist ein Faustpfand, bei dem der Pfandgläubiger das Pfand nicht nur zur Sicherung einer Forderung besitzt, sondern auch berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. Geregelt ist das Nutzungspfand in § 1213 und § 1214 BGB. Im modernen Sprachgebrauch weniger üblich für Nutzungspfandrecht ist die lateinisch - griechische...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungspfand

Nutzungspfand

Nutzungspfand Logo #42834<i>(Antichrese)</i> Von einem Nutzungspfand spricht man bei einem Pfandrecht, das es dem Pfandgläubiger erlaubt die Nutzungen aus dem Pfandsgegenstand zu ziehen. Dies kann vertraglich vereinbart werden (§ 1213 Abs. 1 BGB). Für Sachen die von Natur aus Früchte tragen ergibt es sich dieser Anspruch aus dem Gesetz (§ 1213 Abs. 2 BGB)....
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nutzungspfand.php
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