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Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelt Logo #42834Im Familienrecht ist ein Nutzungsentgelt zu zahlen, wenn einer der Ehepartner nach Wohnungszuweisung oder freiwilligem Auszug (OLG Frankfurt v. 1.11.2010 Az 5 UF 300/10) des anderen Partners alleine die im Mit- oder Alleineigentum stehende Wohnung nutzt soweit die Zahlung der Billigkeit entspricht (§ 1361 Abs. 2 S. 2 BGB). Dabei ist Voraussetzung ...
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