(bürgerliches Recht) Eheschließung in Notfällen vor Personen, die nicht als Standesbeamte gelten können. Nottrauungen von Deutschen kamen vielfach in den ersten Jahren nach Kriegsende in den ehemaligen deutschen Ostgebieten vor. Zur Vermeidung der Rechtsunwirksamkeit verleiht ihnen das Gesetz über die Anerkennung von Nottrau...
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https://www.wissen.de//lexikon/nottrauung-buergerliches-recht
(Kirchenrecht) gültige Eheschließung vor zwei Zeugen ohne Mitwirkung eines Geistlichen unter besonderen Umständen.
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