
In der österreichischen Rechtsordnung ist der Pflichtteilsanspruch eine Geldforderung, welche der Noterbe (=Pflichtteilsberechtigte) gegen den Erben stellen kann. == Anspruch == Noterben sind die Nachkommen, in Ermangelung solcher der Ehegatte und die Vorfahren des Erblassers. Als Pflichtteil gebührt jedem Kind (Enkel, usw.) und dem Ehegatten di...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Noterbe

ist der Erbe, der wegen Enterbung nur den Pflichtteilsanspruch erhält. Der N. entwickelt sich im römischen Recht, in dem die formelle Nichterwähnung der (lat.) sui heredes (M.Pl.) das Testament ungültig werden oder den Übergangenen am Erbe teilhaben lässt, bzw. die materielle Nichtberücksichtigung die (lat.) querela (F.) inofficiosi testamen...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

notwendiger Erbe, Pflichtteil
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Noterbe , derjenige, welcher kraft gesetzlicher Bestimmung auf den Nachlaß eines Verstorbenen den durch letztwillige Verfügung des Erblassers eingesetzten Erben gegenüber einen gewissen Anspruch erheben kann; es sei denn, daß ein Enterbungsgrund vorliegt, aus welchem die Enterbung entweder erfolgt ist, oder doch hätte erfolgen können. Derjeni...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.