
== Grundsatz == Der Notar haftet für vorsätzliche und fahrlässige Amtspflichtverletzungen. Diese Haftung ist speziell in {§|19|bnoto|juris} Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist dabei in der Regel subsidiär, d. h. der Notar kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Notarhaftung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.