[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Niedergericht, des -es, plur. die -e. 1) Bey den Jägern, ein niedriges Gericht oder Vogelschneide, im Gegensatze des Hochgerichtes. (S. Gericht) 2) Die Gerichtbarkeit über niedere Rechtsfälle, und ein Gericht, welchem solche Sachen anvertrauet werden; in welchem Falle es auch nur im Pl...
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Niedergericht (mhd. nider obrigkeit, niedern gerichte; mlat. iudicium inferius, i. minus, iurisdictio bassa). Schon bei den karolingischen Grafengerichten gab es Termine, an welchen geringfügige Delikte (causae minores, wie z.B. Messertragen, leichte Verwundung, Beleidigung, verbotene Glücksspiele, ...
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