
Nichtwohngebäude ist ein Begriff aus der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV). Dort wird im 1. Abschnitt definiert, dass Wohngebäude Gebäude sind, „die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflege...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtwohngebäude

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Nichtwohngebäude versteht man Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind. Zu den Nichtwohngebäuden zählen Anstaltsgebäude, Bürogebäude und Verwaltungsgebäude etc., und alle sonstigen Nichtwohngebäude (Universitätsgebäude; Theatergebäude; Kirchengebäude...)
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https://www.immobilien-begriffe.de/nichtwohngebaeude.htm

Gebäude, bei denen es sich nicht um Wohnbauten handelt, einschließlich fest verbundener Installationen, Einrichtungen und Ausrüstungen und einschließlich der Erschließungskosten. Baudenkmäler, die im wesentlichen zu Nichtwohnzwecken genutzt werden, fallen ebenfalls unter die Position. Zu den Nichtwohngebäuden gehören z. B. Lagerhäuser, Fab...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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