
Erleidet eine Person einen Schaden, der sich nicht auf sein Vermögen auswirkt, sondern auf andere Rechte, kann er vom Verursacher eine 'billige Entschädigung in Geld' verlangen. Ein Beispiel für einen Nichtvermögensschaden: Das Schmerzensgeld gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Aber auch Schadensersatz aufgrund einer Verletzung von Persönlichkeitsrecht...
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Nichtvermögensschaden, Schadensersatz.
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