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Nichtigkeitsklage

Nichtigkeitsklage Logo #42000 Die Nichtigkeitsklage im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, die andere Unterart ist die Restitutionsklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung herbeizuführen. Die Nichtigkeitsklage findet gemäß {§|579|zpo|juris} ZPO statt: In den Fällen der Nummern 1 ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeitsklage

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Nichtigkeitsklage Logo #42015ist die Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens angestrebt werden soll. Sie wird im römisch-kanonischen Verfahren seit dem 12.- 13. Jh. in bestimmten Fällen zulässig (lat. actio [F.] nullitatis). Die Abgrenzung zu Appellation und Nichtigkeitsbeschwerde ist unscharf. Seit 1877- 9 kann eine N. nur in den g...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Nichtigkeitsklage Logo #40165Nichtigkeitsklagen gegen deutsche Patente können von jedermann (Popularklage) nach §§ 81 bis 83 Patentgesetz beim Bundespatentgericht gegen den Inhaber eingereicht werden, wenn der Kläger der Überzeugung ist, daß eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen fehlen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerblich...
Gefunden auf https://www.copat.de/lexikon/nichtigkl.htm

Nichtigkeitsklage

Nichtigkeitsklage Logo #42134Nichtigkeitsklage, 1) die Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig beendeten Rechtsstreits wegen bestimmter schwerer Verfahrensverstöße betrieben wird (§ 579 ZPO); 2) Klage, mit der die Nichtigkeit der Gründung einer Kapitalgesellschaft wegen schwerer Mängel geltend gemacht wird (z. B....
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Nichtigkeitsklage Logo #42834Mit Nichtigkeitsklage wird eine Klage nach § 579 ZPO bezeichnet mit der eine rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren, wegen bestimmter - in § 579 ZPO aufgezählter - formaler Mängel wieder aufgenommen werden kann.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/nichtigkeitsklage.php

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Nichtigkeitsklage Logo #42871eine Klage, mit der die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betrieben werden kann ( Wiederaufnahmeverfahren ). Die Nichtigkeitsklage findet nach § 579 ZPO statt, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war, wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramt...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/nichtigkeitsklage
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