[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. welches ein vermehrendes Zahlwort ist, neun Mahl genommen. Der Zeug liegt neunfach. Er soll es neunfach ersetzen. Neunfältig kommt im Hochdeutschen wenig mehr vor. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_857