
Neminem captivabimus ist ein Rechtsbegriff aus der polnisch-litauischen Geschichte und steht als Kurzform für „neminem captivabimus nisi iure victum“ (Lateinisch für „Wir sollen niemanden verhaften ohne ein Gerichtsurteil"). In Polen-Litauen gehörte er zu den Grundrechten des Adels und besagte, dass kein Angehöriger der Szlachta ohne ei....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Neminem_captivabimus
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