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Neidbau

Neidbau Logo #42000 Neidbau ist ein veralteter Rechtsbegriff für ein Bauwerk, das nicht ausschließlich im eigenen Interesse, sondern vor allem deshalb errichtet wird, um einem Nachbarn zu schikanieren bzw. ihm einen Nachteil zuzufügen. Der Begriff „neydpau“ erscheint 1489 schriftlich im Stadtrecht von München. Auch das Stadtrecht von Hamburg (1603), die Bauor...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Neidbau

Neidbau

Neidbau Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Neidbau, des -es, plur. inus. in den Rechten und im gemeinen Leben, ein Bau, welcher mehr aus Neid gegen den andern, d. i. aus Verlangen ihm zu schaden, als um des Nutzens willen unternommen wird.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_734

Neidbau

Neidbau Logo #42295Neidbau , derjenige Bau, welcher nicht sowohl im eignen Interesse als vielmehr zum Nachteil des Nachbars aus Schikane unternommen wird. Ein Verbot desselben läßt sich aus dem römischen Recht zwar nicht ableiten, ist aber in manchen Partikularrechten enthalten, so in der Münchener Bauordnung von 1489 und im Hamburger Stadtrecht von 1603.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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