
Negativsteuer, negative Einkommensteuer, an der Höhe des Einkommens des Empfängers ausgerichtete Unterstützungszahlung (Transfer) des Staates an Bürger mit geringem Einkommen.
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Die Negativsteuer ist eine Steuergutschrift von bestimmten Steuerabsetzbeträgen. Prinzipiell wirken sich Steuerabsetzbeträge nur höchstens im Ausmaß der errechneten Tarifsteuer aus. Die Ermittlung erfolgt bei der (Arbeitnehmer)Veranlagung und wird vom Finanzamt ausbezahlt.
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