
Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt im Prozess einer der beiden Parteien bei, um diese zu unterstützen. Der Beitritt des Streithelfers au...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenintervention

Beteiligung eines bisher unbeteiligten Dritten an einem Zivilprozess zur Unterstützung einer der Parteien. Die Nebenintervention ist in den Paragrafen 66 bis 71 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Sie wird auch Streithilfe genannt. Hat jemand (Nebenintervenient, Streithelfer, Streigehilfe) ein r...
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Neben
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Von Nebenintervention spricht man gemäß § 66 ZPO, wenn jemand (der Nebenintervenient) in einem Rechtsstreit zwischen anderen Personen ein Interesse daran hat, dass eine Seite gewinnt, und daher dieser Seite (Hauptpartei) beitritt. Die Nebenintervention wirkt während des gesamten Rechtsstreits, d.h. auch im Berufungs- und Revisionsverfahren. Bei...
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https://www.lexexakt.de/glossar/nebenintervention.php

Nebenintervention , s. Intervention.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Beteiligung eines Dritten (des Nebenintervenienten ) an dem zwischen zwei Parteien anhängigen Zivilprozess auf Seiten einer Partei (der Hauptpartei ); zulässig, wenn der Dritte an dem Obsiegen der Partei, der er beitritt, ein rechtliches Interesse hat (§ 66 ZPO), also z. B. dann, wenn die Hauptpartei im Fall ihres Unterliegens gege...
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