
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber, dabei insbesondere der Sozialversicherungsträger die gesetzlichen Krankenkassen, ziehen bei 15 Arbeitsstunden pro Woche die Grenze zwischen Nebengewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit. Das Wort ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe zu verstehen, was allerdings nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber, dabei insbesondere der Sozialversicherungsträger die gesetzlichen Krankenkassen, ziehen bei 15 Arbeitsstunden pro Woche die Grenze zwischen Nebengewerbe und hauptberuflicher Tätigkeit. Das Wort ...
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