
Im Gesetz nicht geregelte Form des Besitzes, dessen Anerken- nung umstritten ist. In der Lit. wird teilweise die Ansicht vertreten, dass in Fällen, in denen ein Besitzmittler den Besitz in zweifacher Richtung vermittelt, zwei gleichstufige mittelbare Nebenbesitzer bestehen. Nach h.M. ist der Nebenbesitz als besondere Besitzform nicht anz...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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