Namensbestreitung Bedeutung

Suchen

Namensbestreitung

Namensbestreitung Logo #42834Von einer Namensbestreitung (= Namensleugnung) i.S.v. § 12 BGB spricht man, wenn ein Dritter dem Namensinhaber das Recht zur Führung seines Namens abspricht. Dies kann ausdrücklich aber auch konkludent geschehen. Beispiel: 'Der Lokaljournal B nennt seinen alten Rivalen und Vorsitzenden der C-Partei Anton Schuhriegel in Artikeln über ihn konsequ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/namensbestreitung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.