[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, die Ähren von dem Acker lesen, nachdem selbige schon vorher von einem andern abgelesen oder weggeschaffet worden; mit der dritten Endung der Person. Einem nachähren. Dem Geitzigen ist schwer nachähren. So auch die Nachährung S. Ähren.
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