
Mit Nachweisverzicht wird der Bestandteil einer Unterwerfungerklärung bezeichnet, mit der der Schuldner es dem Gläubiger gestattet sich eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde ohne ansonsten erforderliche Nachweise (z.B. der Fälligkeit oder der Erfüllung) erteilen zu lassen. Eine formularmäßige Unterwerfungserklärung mit Nachweisverzich...
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