
Ist nach dem Inanspruchnahmenaufbau der zweite Teil der Tagesendeverarbeitung. Die Nachverbuchung schreibt diejenigen aufgelaufenen Geschäfte nachträglich fort, die während eines laufenden Inanspruchnahmenaufbaus über die EGP geprüft wurden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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