
Die zur Erbschaft gehörenden Schulden. Was Nachlassverbindlichkeiten sind, regelt das Gesetz in den Paragrafen 1967 bis 1969 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören alle Forderungen, die Dritte gegenüber dem Nachlass geltend machen könne...
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Mit Nachlassverbindlichkeiten, werden zum Erbe gehörende Verbindlichkeiten (Schulden) bezeichnet. Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 1 BGB). Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen: die Schulden des Erblassers und die sog. Erbfallschulden: u.a. Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, V...
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die auf dem Nachlass ruhenden Schulden, die z. T. vom Erblasser herrühren (Erblasserschulden), z. T. den Erben als solchen betreffen, z. B. die Nachlassverbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsansprüchen (Erbfallschulden). Für sie haftet der Erbe vorläufig unbeschränkt, beim Nachlassinsolvenzverfahren od...
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