[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, die Nachhuth haben, d. i. sein Vieh nicht eher auf eine Weide treiben dürfen, als bis ein andrer sie schon betrieben hat S. das vorige. Einem nachhüthen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_0_124