
Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen gemäß {§|216|sgb_6|juris} SGB VI eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) vorhalten. Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen. Aus ihr sind zum einen unterjährige Defizite zu decken und saisonal bedingte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nachhaltigkeitsrücklage

Nachhaltigkeitsrücklage, früher Schwankungsreserve, Rückstellung zur Deckung von Defiziten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich aus Betriebsmitteln und Rücklagen zusammensetzt. Der Nachhaltigkeitsrücklage werden die ûberschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt, das Verwaltungsve...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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