
Versicherungspflichtige Mitglieder einer Krankenkasse haben auch nach dem Ende der Mitgliedschaft längstens einen Monat Anspruch auf Leistungen, solange sie weder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen noch selbstständig erwerbstätig sind. Eine Familienversicherung hat Vorrang vor einem nachgehend...
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https://www.aok-bv.de/lexikon/n/index_00479.html

In der Gesundheitswirtschaft : Versicherungspflichtige Mitglieder einer Krankenkasse haben auch nach dem Ende der Mitgliedschaft längstens einen Monat Anspruch auf Leistungen, solange sie weder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen noch selbstständig erwerbstätig sind. Eine Familienversicherung hat Vorrang vor einem nachgehenden Anspruch......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nachgehende-leistungsansprueche/na
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