
Mit Nacherfüllung bezeichnet man im Kaufvertrag die Beseitigung des Mangels durch Reparatur (Mängelbeseitigung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung). Der Käufer hat grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Arten der Nacherfüllung. Umstritten ist, ob es sich dabei um eine Wahlschuld oder eine elektive Konkurrenz...
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