[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert. Etwas nachbilden, mit der vierten Endung der Sache, die in einem Ur- oder Vorbilde liegenden Züge auf eine andere Sache übertragen; im gemeinen Leben copiiren, welches aber von einem weitern Umfange der Bedeu...
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