
Das mutuum (lat., Darlehen) war ein Vertrag des römischen Rechts zur Übereignung einer Geldsumme. ==Beschreibung == Das mutuum ist ein Darlehensvertrag, bei welchem jemand (der Gläubiger, creditor, mutuo dans) dem andern (Schuldner, debitor, mutuo accipiens) eine Geld oder eine Quantität anderer vertretbarer Sachen (res fungibiles, vgl. {§|91...
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(lat. [ N.ist bereits im altrömischen Recht das formfreie Haftungsgeschäft des (auf Tausch gegebenen) Darlehens. Es ist Realvertrag und entsteht mit der Hingabe einer vertretbaren Sache in das Eigentum mit der Verpflichtung zur Rückgabe einer gleichen Menge. Zinsen müssen meist besonders vereinbart werden.Kaser § 39 I 2; Söllner §§ 9, 16, 1...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mutuum (lat.), Darlehen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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