
ist im Mittelalter (13. Jh.) die Teilung eines Gesamteigentums durch Vertrag (auf Zeit) im Erbrecht und im Lehnsrecht.Hübner; Heusler, A., Institutionen des deutschen Privatrechts, Bd. 1 1885, 247; Müller, E., Die Mutschierung von 1513, Jb. f. RegionalG. 14 (1987), 173
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Mutschierung (v. mittelhochdeutschen muotschar, "Teilung"), die im Mittelalter bei Lehns- und Stammgütern von den Mitbesitzern vorgenommene Teilung der Nutzungen, während das Eigentum ungeteilt blieb. Aber auch auf die Regierungsnachfolge wurde dieses System, solange die Primogeniturordnung nicht eingeführt war, zuweilen angewendet. So...
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