
die im dreigliedrigen Verwaltungsaufbau der Bundesländer zwischen oberer u. unterer Verwaltungsbehörde stehende Verwaltungsbehörde. M. sind die Regierungen (sog. höhere Verwaltungsbehörden), an deren Spitze der Regierungspräsident steht. Sie haben erstinstanzliche Verwaltungsaufgaben zu erfüllen u. die Aufsicht über die unteren Verwalt...
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